Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.
Auf der DGPuK Jahrestagung in Düsseldorf soll am Freitag, 31.3., Netzwerk Kritische Kommunikationswissenschaft gegründet werden. Wir dokumentieren hier den Aufruf (pdf):
Mit dem Netzwerk wollen wir innerhalb der deutschsprachigen Kommunikationswissenschaft einen Raum schaffen für kritische wissenschaftliche Forschung über Medien und Kommunikation.
Die Notwendigkeit Kritischer Kommunikationswissenschaft liegt in der Realität des Mediensystems begründet (Kommodifizierung, Ideologisierung, Arbeitsbedingungen, etc.). Kritische Kommunikationswissenschaft findet aufgrund der jahrzehntelangen Marginalisierung im deutschsprachigen Raum zurzeit eher in benachbarten Disziplinen sowie international statt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines eigenen Netzwerks. Weiterlesen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow hat eine Untersuchung und Bewertung der politischen Talkshows der öffentlich-rechtlichen Medien vorgenommen. 204 Sendungen von den fünf relevantesten politischen Talkshows von ARD und ZDF:
Über anderthalb Jahre hinweg, von Oktober 2015 bis Anfang März 2017 hat… Weiterlesen
Für Margret Albers, die Vorstandssprecherin des Fördervereins Deutscher Kinderfilm und Präsidentin des Europäischen Kinderfilmverbands, ist der Kika ein Glücksfall. So hatte das Kinderprogramm “einen Hort und musste nicht mehr irgendwelchen Sportübertragungen weichen.“
Neben viel Lob äußerte sie aber auch gegenüber… Weiterlesen
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen die Olympischen Spiele im Free-TV gesendet werden. In § 4 heißt es zur Übertragung von Großereignissen:
Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. … Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis.
Damit ist klar: Nicht das IOC entscheidet über die Zahl der Programmstunden, die im Free-TV angeboten werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat hier schon eine Vorgabe gemacht. Weiterlesen