Im kommenden Jahr will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil darüber fällen, ob die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) verfassungsgemäß ist. Anlass für die Prüfung des ZDF-Staatsvertrags, der die Besetzung der beiden Gremien regelt, ist eine Klage der rheinland-pfälzischen Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der sogenannte Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Staatsvertrags ist seit Anfang 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 1 BvF 1/11).
Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktion pokert um die Neuordnung der Rundfunkgebühren und will damit Koalitionspartner CDU unter Druck setzen. Die Zustimmung der Liberalen zu dem entsprechenden Staatsvertrag sei fraglich, so Fraktionschef Wolfgang Kubicki in Kiel. Die Union zeigte sich irritiert über den Vorstoß, nannte die Einführung einer Haushaltsabgabe richtig.
Sieben der insgesamt 16 Landesparlamente haben bislang dem Staatsvertrag zur Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zugestimmt, so die Funkkorrespondenz. Dabei handelt es sich um die hamburgische Bürgerschaft, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Hamburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedet worden.
Das ZDF konnte nicht seine Kameras beim Fußballspiel Polen gegen Deutschland einsetzen. Man musste das „polnische“ Bild übernehmen. Die ZDF-Kameras waren auf der gegenüberliegenden Seite aufgebaut – um deutsche Bandenwerbung zu zeigen. Dadurch konnte man die deutschen Bandenwerbung nicht ins Bild holen. So muss der DFB zwischen 600 000 und 800 000 Euro an Sponsoren zahlen, deren Bandenwerbung nun nicht zu sehen war.
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), beäugt laut Kabel&Satellit die Aktivitäten von ARD und ZDF bei digitalen TV-Sendern wie ZDFneo kritisch. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten seiner Auffassung nach auf das eine oder andere Programm verzichten.
„Ohne Aktivitäten im digitalen Bereich würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Die Frage ist allerdings, ob man in diesem Bereich auch alles machen sollte, was man vielleicht gesetzlich darf. Es geht darum, den privaten Anbietern den Spielraum zu lassen, den sie brauchen, um erfolgreich am Markt teilnehmen zu können. Gleichzeitig müssen die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllen können.“