Heiko Hilker

Zitiert: Das Fernsehen, die Presse und die AfD

Sind die Medien Schuld am Wahlerfolg der AfD? Ja, sind sie. Aber anders als gedacht. Schuld hat nicht die Moderatorin, die nach Flüchtlingen fragt, oder die Redaktion, die einen Gauland nach dem anderen einlädt. Schuld hat ein Mediensystem, das uns heute in einer ganz anderen Welt leben lässt als vor 30 oder 40 Jahren. Diese Welt ist aufregend, originell und voll mit Dingen, die es so noch nie gab. Die AfD ist ein Produkt dieser Welt, genau wie der Brexit, genau wie Donald Trump. …. Weiterlesen

MDR-Rundfunkrat: Ausschüsse und Landesgruppen

Im § 24 des MDR-Staatsvertrags sind die Ausschüsse des MDR-Rundfunkrates festgeschrieben.

„Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuß. Er kann nach Maßgabe der Satzung weitere Ausschüsse bilden. Der Programmausschuß bereitet die Beschlüsse des Rundfunkrates in Programmangelegenheiten vor. Er kann dem Intendanten in Programmangelegenheiten Empfehlungen geben, soweit der Rundfunkrat nichts anderes beschließt.“

Neben den Programmausschüssen Halle und Leipzig hat der MDR-Rundfunkrat einen Telemedienausschuss und einen Haushaltsausschuss. Weiterlesen

Welchen Programmauftrag hat der MDR für den Sport?

Zum Programmauftrag ist im MDR-Staatsvertrag im § 6 festgehalten: „Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.“

Aussagen zum Sport finden sich nur an zwei Stellen. Weiterlesen

Was hat der MDR-Rundfunkrat am MDR-Programm zu überwachen?

In § 20 MDR-Staatsvertrag heißt es:

„Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze (§§ 6, 8 und 9) und hierzu erlassener Richtlinien und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, daß einzelne Sendungen gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten mit schriftlicher Begründung auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Soweit die Landesprogramme nach § 4 Absatz 2 Satz 1 vom Direktor des Landesfunkhauses verantwortet werden, treten die Mitglieder des Rundfunkrates des jeweiligen Landes an die Stelle des Rundfunkrates.“ Weiterlesen

Streichung der 7-Tage-Verweildauer für die Mediatheken von ARD und ZDF ändert so gut wie nichts

„Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an. …  Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird“, berichtete das Handelsblatt wie viele andere Medien vor fünf Tagen.

In der Presseerklärung von Malu Dreyer heißt es: „Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) sollen zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies dürfe jedoch nicht zu höheren Ausgaben führen.“

Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht, mit der Aufhebung der 7-Tage-Regel ändert sich praktisch nichts. Diese galt für all die Angebote, für die es kein Telemedienkonzept gab. Doch mittlerweile gibt es Telemedienkonzepte, die Verweildauern weit über die 7 Tage hinaus enthalten. Und damit greift die 7-Tage-Klausel nicht mehr. Und so kann sie „aufkommensneutral“ gestrichen werden. Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)