Heiko Hilker

EuGH bestätigt Recht auf Kurzberichterstattung für TV-Sender

Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.

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Zitat: Transparenz. „Einfach. Für alle“. Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

 

Immer wieder verweisen ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag durch ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof abgesichert sei. Nun hat Paul Kirchhof der FAZ ein Interview gegeben. Darin sagt er zum Rundfunkbeitrag an sich: „Der Rundfunkbeitrag garantiert kein gehaltvolles Programm, sondern ermöglicht dieses nur. Jedes System ist auf ein Ideal ausgerichtet, wird aber von fehlbaren Menschen gestaltet.“

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Gab es beim ZDF „eindeutige Verstöße“ gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

 

 

So zitiert w&V den Medienwissenschaftler Volker Lilienthal, der in diesem Zusammenhang auf die Vorgänge um die Werbe-Partner Mercedes und Solarworld verweist. Die Geschäftsführung des Senders will zum 8. März dem Fernsehrat berichten, was man bei der „Nachschau“ der einzelnen Sendungen festgestellt hat. „Wir kontrollieren ganz genau, was auf dem Schirm passiert, dass dort nie etwas passiert, was nicht erlaubt ist“, so ZDF-Intendant Thomas Bellut gegenüber Jörg Wagner vom Radio1-Medienmagazin am gestrigen Samstag.

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Faktencheck: Diskussion zum Rundfunkbeitrag

 

In den Zeitungen und Zeitschriften wird derzeit viel über den neuen Rundfunkbeitrag berichtet. Nicht immer stimmen die Fakten und treffen die Argumente.

 

 

Laut „Spiegel“ lehnen 60 Prozent den neuen Rundfunkbeitrag ab, laut ARD sind 75 Prozent dafür. Wie kann das sein? Der „Spiegel“ hatte fragen lassen, ob man es für richtig hält, dass auch Haushalte ohne Rundfunkgerät den Beitrag entrichten müssen. Die ARD wollte wissen, ob die Befragten „die Veränderung des neuen Modells“ befürworten. Wenn sich für die Mehrheit – die ARD spricht von 90 Prozent – nichts verändert und der Beitrag erstmals seit mehr als 40 Jahren mit einer neuen Gebührenperiode nicht mehr steigt – warum sollen sie dann dagegen sein?

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)