Auf die Verkündigungssendungen der Kirchen haben die Öffentlich-Rechtlichen keinen Einfluss – bezahlt werden sie aber mit dem Rundfunkbeitrag. Ausgewogenheit ist keineswegs inklusive. […]
Denn die Kirche hat nach wie vor zahlreiche feste Sendeplätze im Programm. Sogenannte Verkündigungsprogramme. Das sind immerhin… Weiterlesen
„Die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt“, schreibt das Bundesverwaltungsgericht richtigerweise. Das erinnert an den Religionsunterricht, in dem vermittelt wurde, dass die Liebe Jesu ein Ideal sei, dem man sich nur annähern… Weiterlesen
Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht künstlich verbaut werden.
Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von ARD und ZDF entscheiden. Deshalb… Weiterlesen
Das Ringen darum ist ungefähr so intensiv geworden wie die jahrzehntelange Frage, was wir im Linearen um 20.15 Uhr platzieren. Sie spiegelt auf den ersten Blick unsere Angebotsvielfalt, auch die Aktualität übrigens. Das unterscheidet uns von vielen anderen Angeboten. Wir… Weiterlesen
Es sei „schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt“, räumt das Gericht ein. Einen Gesamteindruck kann man sich schon deshalb kaum verschaffen, weil die Öffentlich-Rechtlichen ein im internationalen Vergleich gigantisches Angebot… Weiterlesen