„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
Der Saarländische Rundfunk übernimmt ab Anfang November das Kinderradioprogramm „KiRaKa“ des Westdeutschen Rundfunks, ergänzt es durch eigene Programmanteile und strahlt es über Digitalradio aus, heißt es in einer Presseerklärung des Saarländischen Rundfunks. Im SR2-Kulturradio lief dazu sogar ein eigener Bericht.
Die Branche sei zukunftsträchtig und habe ein hohes Maß an Kreativ- und Innovationspotenzial. Allerdings fehle es zum einen an Fördergeldern sowie zum anderen an Quotenvorgaben für deutsche Produktionen bei den Sendern. Auch die Rahmenbedingungen für deutsch-internationale Koproduktionen müssten verbessert werden. Dies ist die Quintessenz eines Appells deutscher Fachleute, die damit beim Treffen der europäischen Animationsbranche im südfranzösischen Toulouse ein Zeichen setzen wollten.
„Ich gehe schon davon aus, so laufen die Diskussionen jedenfalls bisher, dass wir dahin kommen möchten, dass doch die Einnahmen so verteilt werden nach einem Prozentsatz, der übrigens aber auch nicht von uns bestimmt werden kann, sondern von den Ländern bestimmt wird, dass dann auch wirklich jede Anstalt selbstständig ihre Aufgaben erfüllen kann und diese ganzen zusätzlichen Verabredungen, die wir heute haben, unendlich viele, dass wir die damit begradigen können. Also, das wäre sicherlich eine besseren Methode.“ So Monika Piel im Radio1-Medienmagazin vom Samstag.
So titelt das Backpackernetwork Germany, das 62 Hostels als Mitglieder zählt, seine Presseerklärung. „Bisher bezahlte jeder Beherbergungsbetrieb 17,98 EUR pro Monat und tatsächlich aufgestelltem TV- oder Empfangsgerät. Der mehrheitliche Teil der Mitgliederhostels hat kein einziges Radio oder Fernsehgerät auf seinen Zimmern, und soll für diese trotzdem Gebühren entrichten!