Es gab so einige Kritik an dem Reformvorschlägen von Horst Seehofer zu ARD und ZDF. Doch keiner nahm ihn beim Wort. CSU-Chef Horst Seehofer fordere die Zusammenlegung von ARD und ZDF.
„Wir sind der Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer Fernsehanstalt geleistet werden könnte“,
sagte Bayerns Ministerpräsident der “Bild am Sonntag” am 11.09.2016.
Doch was ist dann mit dem Deutschlandradio, für dessen Programme ein eigener Staatsvertrag existiert? Leistet es keinen Beitrag zur Grundversorgung? Soll es abgeschafft werden?
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen
“Kein reines Nacherzählen von Umfragewerten, keine Reduktion auf schillernde Zitate aus der Boateng-Grenzschuss-Kanzlerdiktatorin-Ecke, sondern stattdessen Nachhaken. Lieber ausgeruht zeigen, wie Frauke Petry sich im Interview der Deutschen Welle von Conflict Zone selbst entzaubert. Wer Trump oder die AfD nach konkreten… Weiterlesen
Die Bundesländer-Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ trifft sich am 23. September in Berlin mit Intendanten mehrerer Anstalten. Die Intendanten sollen, wie es heißt, in diesem Gespräch den Ländervertretern substanzielle Vorschläge für kostensenkende Maßnahmen unterbreiten. Für den 26. September ist ein Gespräch mit Mitgliedern der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten angesetzt, meldet die Medienkorrespondenz. Für den 12. September war ein Treffen mit den Gremienvorsitzenden von ARD und ZDF geplant, hatte Horizont am 7.7.2016 berichtet. Innerhalb von 16 bis 18 Monaten solle die AG konkrete Ergebnisse vorlegen, so der sächsische Staatskanzleichef Fritz Jaeckel gegenüber Horizont. Weiterlesen
“Die Prüfung von neuen Online-Angeboten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Drei-Stufen-Tests hat sich aus Sicht der Anstalten bewährt”, berichtet die Medienkorrespondenz. “In einem Fachgespräch zwischen Vertretern der Bundesländer und der Anstalten plädierten die Mitarbeiter der Sender für den Erhalt der Drei-Stufen-Tests. So gibt die baden-württembergische Landesregierung die Position der Rundfunkanstalten in einem Bericht wieder, der Ende Juni vom Stuttgarter Landtag veröffentlicht wurde (Landtagsdrucksache 16/197). Dem Bericht zufolge sind die Sender der Auffassung, dass dem Drei-Stufen-Test-Verfahren eine ausgleichende und befriedende Funktion zukomme, was der dualen Medienordnung diene. Durch die inzwischen eingetretene Konsolidierung der Gutachter-Landschaft und die Professionalisierung des Verfahrens habe sich der anfänglich hohe Aufwand zwischenzeitlich deutlich reduzieren lassen.” Weiterlesen