Namentlich bei den Vorabendprogrammen fällt es manchmal schwer, die Unterschiede zu entdecken, auch wenn man anerkennt, dass er sich von den Exzessen mancher privater Formate fernhält. Die Angleichung hat natürlich etwas mit dem Quotendruck zu tun, aber sie hat auch mit der Werbefinanzierung zu tun. Im Vorabendprogramm ist Werbung zulässig, in der Primetime nicht, wenn man vom Sponsoring absieht, das im Publikum ohnehin nicht von der Werbung unterschieden wird. Für das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es besser, wenn die Werbefinanzierung völlig entfiele, wenn für die Programmgestaltung also gar keine finanziellen Anreize mehr maßgeblich wären.
Die berichtet Blickpunkt:Film (online) Laut „Bild“ hätte Maria Furtwängler eine Tagesgage zwischen 12.000 und 15.000 Euro, auch für einmalige Gastrollen gebe es schon Tagesgagen zwischen 1.000 und 3.000 Euro
Doch zwei Drittel der in Deutschland tätigen Schauspieler verdienen pro… Weiterlesen
Die Basketball-EM findet von 4. bis 22.9. in Slowenien statt. Deutschland nimmt teil. Die ARD erklärte am 10. Juli zum Erwerb der TV-Rechte: „Basketball ist eine der beliebtesten Mannschaftssportarten in Deutschland.“ Das ERSTE werde, so Sportkoordinator Axel Balkausky, „umfassend“ von der EM berichten und plane „die Live-Übertragung fast aller deutschen Spiele“.
Es werden drei von fünf Vorrundenspielen gezeigt. Verzichten müssen die deutschen Fans auf die Spiele der Deutschen gegen die Franzosen (4.9.) sowie auf die Partie gegen die Ukraine (6.9.). Auch die vorgesehene Übertragung aller deutschen Hauptrundenspiele ist wegen ihrer noch offenen Terminierung fraglich. Weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht hat dafür den Ausdruck „Grundversorgung“ geprägt. Dieser Ausdruck wird gerne missverstanden, obwohl das Gericht an seinem Sinn keinen Zweifel gelassen hat. Deswegen will ich nochmals betonen, dass Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung weder eine Minimalversorgung ist noch eine Arbeitsteilung derart, dass die Privaten alles tun dürfen, was Gewinn verspricht, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf das beschränkt wird, was sich wirtschaftlich nicht auszahlt. Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung ist Vollversorgung. Weiterlesen
René Martens weist auf einen weitgehenden unbekannten Aspekt in der Geschichte des Springer-Konzerns hin. So schreibt er in der Funkkorrespondenz, dass die „Hörzu“, die im Dezember 1946 erstmals erschien, ab der zweiten Ausgabe „als eine Art offiziöses Organ des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR)“ firmierte. „Der Untertitel der Zeitschrift lautete „Rundfunkzeitung des NWDR“. Mitarbeiter des NWDR bestritten einen Großteil des Inhalts, sämtliche Texte, die in der Zeitschrift erschienen, mussten dem Sender zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach heutigem Verständnis war die „Hörzu“ ein Vehikel der Unternehmenskommunikation, ein Corporate-Publishing-Objekt.“ Weiterlesen