Rainald Becker ist für die Vorratsdatenspeicherung, denn dadurch wird Deutschland „ein Stück sicherer“. So sein Tagesthemen-Kommentar (15.04.2015, ab 3.30). Für Markus Beckedahl war dies der „wahrscheinlich unterirdischste Kommentar des Tages zur geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“. Für Markus Beckedahl schaffte es Rainald Becker „innerhalb von nur 90 Sekunden die Vorratsdatenspeicherung so zu erklären, dass das so auch genauso aus der Presseabteilung des Innenministeriums kommen könnte. Fakten spielen da keine Rolle, die Argumentation passiert auf der Gefühlsebene. Außerdem sollten wir uns nicht so anstellen, wir würden ja auch lauter Privatunternehmen unsere Daten freiwillig geben. Der Höhepunkt ist die Suggestion, dass mit der Vorratsdatenspeicherung „größtmögliche Sicherheit“ komme.“ Weiterlesen
Zapp berichtet: „In Hamburg gibt es seit Oktober 2012 ein Transparenzgesetz, mit dessen Hilfe Bürger Informationen von Behörden und Verwaltung einfacher bekommen können. … Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) argumentiert, dass das Gesetz für ihn nicht gelte.“
Helena Peltonen von… Weiterlesen
„Viele Leser und Zuschauer äußern Misstrauen gegenüber den Leitmedien, doch eine aktuelle Telepolis-Umfrage bei ARD, ZDF und verschiedenen Zeitungsredaktionen zeigt nun, dass weiterhin kaum echtes Problembewusstsein vorhanden ist.“
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Die Schweizer Politik hat beschlossen, die Rundfunkgebühr in einen Rundfunkbeitrag zu überführen. Folgen sie also dem deutschen „Erfolgsmodell“. Nein, man setzt in einigen Fragen wesentlich andere Akzente. Die wesentlichen Unterschiede kann man aus einem Meinungsbeitrag des SRG-Generaldirektors Roger de Weck… Weiterlesen
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich mehrere Verbände zu Wort gemeldet und vor einer Abschaffung der 7-Tage-Regelung in den Mediatheken von ARD und ZDF gewarnt. Stattdessen soll es eine faire Vergütung für Produzenten und Künstler geben.
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis. Weiterlesen