Im Medienbulletin 10.2012 (S. 18) wird von einem Branchentreffen zum deutschen Animationsfilm am Rande des Cartoon Forums in Toulouse berichtet. Das Treffen war eine gemeinsame Veranstaltung der deutschen Länderförderungen und der Animationsbranche unter Federführung des FFF Bayern.
„Vor dem Hintergrund der deutlich schlechteren Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu den europäischen Nachbarn hat man sich für ein zukünftig höheres Produktionsvolumen ausgesprochen, das mit anderen europäischen Märkten mithalten kann. Nur so kann ein diversifiziertes Angebot, das für Qualität und internationale Wettbewerbsfähigkeit steht, erreicht werden.
Die dapd nachrichtenagentur bietet eine Serie zur Debatte um den Wert von Qualitätsjournalismus. Der Hörfunkdirektor des Mitteldeutschen Rundfunks, Johann Michael Möller, fordert in seinem Beitrag mehr eigene Recherche und Urteilskraft im Journalismus: „Der Typus des erfahrenen Fachjournalisten, der mit seinem Können und Wissen versucht, den Dingen auf den Grund zu gehen und dafür mit seinem guten Namen bürgt, verschwindet zu Gunsten der Heerscharen namenloser Contenterzeuger und einiger weniger Popjournalisten, die man für Edelfedern hält.“
#Tweetball ist der Name für die erste Twitter-Talkrunde, bei der deutsche Sportmedien und Fans gemeinsam über ein Thema diskutieren. „Diskutieren Sie mit bei der Premiere des interaktiven Twitter-Fußball-Talks – heute Abend ab 21 Uhr: Verwenden Sie #Tweetball, um mit der Sportredaktion der WAZ, der Sportschau, der Sportbild und anderen deutschen Sportmedien zu diskutieren.“ So die WAZ-Sportredaktion.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Sitzung am 14. Juni die KEF beauftragt, zeitgleich mit dem 19. KEF-Bericht einen Sonderbericht zu erstellen, in dem die Auswirkungen einer Werbe- und Sponsoringfreiheit in Hörfunk und Fernsehen auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht werden,
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.