Zitiert: Es wird nichts geben, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht machen kann

Da Medienvielfalt auch bedeutet, Zeitungsangebote zu sichern, dürfen die textlichen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks privaten Tageszeitungen keine unzulässige Konkurrenz machen. Das heißt nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Möglichkeiten gar nicht mehr hat. Sie sind nach wie vor da. Wir haben versucht, einen Rahmen zu bauen. Es wird nichts geben, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht machen kann, aber er wird nicht alles machen können, was auch Tageszeitungen machen.

Alexander Schweitzer, epd medien, 09.09.2025 (online)

Zitiert: ARD gefährdet ihren Status als unabhängige Instanz

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde vor 75 Jahren gegründet, um Menschen unabhängig von den Herrschenden mit Information, Bildung und Unterhaltung zu versorgen. Heute gerät er zunehmend in den Sog der Überwachungstechnologien und Herrschaftslogiken des 21. Jahrhunderts. Je mehr Programmanteile auf Plattformen ausgespielt werden,…

Zitiert: Schlichtungsstelle von Sendern und Verlagen nicht besetzt

Seit anderthalb Jahren liegt die Schlichtungsstelle von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen auf Eis. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) kritisiert dies. Medienrechtler Dieter Dörr weist darauf hin, dass nur im Ausnahmefall von der gesetzlichen Vorgabe abgewichen werden dürfe. […] Der BDZV kündigte…