Datenschutz

Thilo Weichert: Bringt Facebook vor Gericht!

 

 

Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem „Gefällt mir“-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt. Weiterlesen

Datenschützer von Bund, Ländern und Sendern fordern Änderungen am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Am Montag (11. Oktober 2010) fand in Berlin die entscheidende Anhörung der Länder zu dem neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften daran teilnehmen. Allerdings erhielten die Datenschutzbeauftragten der Länder die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen werden. Und so erklärte der amtierende Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil: „Der grundlegende Systemwechsel sollte für mehr statt weniger Datenschutz, also für mehr Datensparsamkeit, genutzt werden. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags erfüllt unsere Hoffnungen noch nicht. Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert; so soll künftig sogar die Datenerhebung über den Adresshandel möglich sein. Auf diese Weise stellt das neue Finanzierungsmodell nur alten Wein in neuen Schläuchen dar.“

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)