„Der ARD-/ZDF-Jugendkanal will mit dem Zuschauer auf Augenhöhe kommunizieren, sieht ihn aber noch nicht als Lieferanten für Inhalte, so wie es im Netz längst üblich ist. Konsequenter und dringend benötigt wäre eine Art öffentlich-rechtliches Youtube, eine Plattform, auf der die Kids ihre Inhalte selbst einstellen können. Dort wären sie vor Willkür internationaler Konzerne sicher. Urheberrechtsfragen und Ansprüche von Verwertungsgesellschaften könnten abgefedert, auch eine redaktionelle Betreuung könnte geboten werden, die auf jugendgerecht aufbereitete News und Ähnliches verweist.“ (Tim Renner im Tagesspiegel, 16.11.2013) Weiterlesen
David Drummond, der Rechtsvorstand von Google, hat in einem F.A.Z.-Gastbeitrag darauf hingewiesen, dass Google Nutzerdaten nur auf Anfrage und nach rechtlicher Prüfung an staatliche Behörden übermittelt. „Keine Regierung hat die Möglichkeit, auf Daten direkt von unseren Servern oder aus unseren Netzwerken zuzugreifen.“
Die Ministerpräsidenten sowie die Intendanten von ARD und ZDF verweisen immer wieder darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag datenschutzrechtlichen Standards genügt. Dazu habe der frühere und erste Bundesdatenschutzbeauftragte, Dr. Hans Peter Bull, ein Gutachten erstellt. Ich hatte das Gutachten im September 2010 vorgelegte Gutachten auf carta.info kritisiert.
„Die Funkzellenabfrage ermöglicht die algorithmengesteuerte Verdachtserhebung unter Umgehung gängiger Kontrollinstanzen. Das ist ein Skandal – doch die öffentliche Entrüstung bleibt bislang aus.“ So Constanze Kurz aus dem „Maschinenraum“ von faz.net.
Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem „Gefällt mir“-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt. Weiterlesen