Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann sieht kaum eine Möglichkeit, ab 2013 einen Werbeverzicht für die öffentlich-rechtlichen Sender durchzusetzen. Jedoch möchte er, dass ARD und ZDF sparen. So sollen sie sich bei der Berichterstattung über die Hochzeit von Prinz William und Kate… Weiterlesen
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen
Die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände hat sich ausgezahlt. Kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen müssen nicht ganz so viel an Rundfunkgebühr in Zukunft zahlen, wie bisher geplant. Die letzten kleinteiligen Veränderungen am Rundfunkbeitrag zeichnet die Funkkorrespondenz (Ausgabe 43/2010) detailgetreu nach.
Ab 2013 sollen Unternehmen mit maximal acht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten pro Monat ein Drittel des künftigen Rundfunkbeitrags zahlen, und zwar für jede Betriebsstätte oder Filiale. Firmen, die neun bis 19 Angestellte haben, sollen den kompletten Monatsbeitrag pro Betriebsstätte oder Filiale zahlen. Bisher hatte der Schwellenwert in der ersten Stufe bei vier Beschäftigten gelegen, in der zweiten waren es zuvor 14 Mitarbeiter. Durch die Anhebung der Beschäftigtenzahl in der zweiten Stufe auf 19 Mitarbeiter werden den Angaben zufolge rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland erfasst, so die Ministerpräsidenten laut Funkkorrespondenz. Weiterlesen
Die Thüringische Landesregierung wendet sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Haushaltsgebühr. Stattdessen soll eine neue Steuer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, meldet das Handelsblatt.
Die Landesregierung berufe sich auf ein 110-seitiges Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff.
Die wesentlichen Regelungen… Weiterlesen
Am Montag (11. Oktober 2010) fand in Berlin die entscheidende Anhörung der Länder zu dem neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften daran teilnehmen. Allerdings erhielten die Datenschutzbeauftragten der Länder die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen werden. Und so erklärte der amtierende Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil: „Der grundlegende Systemwechsel sollte für mehr statt weniger Datenschutz, also für mehr Datensparsamkeit, genutzt werden. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags erfüllt unsere Hoffnungen noch nicht. Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert; so soll künftig sogar die Datenerhebung über den Adresshandel möglich sein. Auf diese Weise stellt das neue Finanzierungsmodell nur alten Wein in neuen Schläuchen dar.“