Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen
Mit Rheinland-Pfalz haben zehn Bundesländer das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender gebilligt. Regierungschef Kurt Beck (SPD), der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte laut digitalfernsehen.de am Donnerstag im Parlament in Mainz, „es gehe auch im digitalen Zeitalter um die Sicherung der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit Blick auf die jetzige Regelung sprach er von großen „Missbrauchsmöglichkeiten“ und einer sehr erleichterten Flucht in „Ausnahmetatbestände“. Beklagt wird unter anderem, dass es eine große Zahl sogenannter Schwarzseher und – hörer gibt.“
Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktion pokert um die Neuordnung der Rundfunkgebühren und will damit Koalitionspartner CDU unter Druck setzen. Die Zustimmung der Liberalen zu dem entsprechenden Staatsvertrag sei fraglich, so Fraktionschef Wolfgang Kubicki in Kiel. Die Union zeigte sich irritiert über den Vorstoß, nannte die Einführung einer Haushaltsabgabe richtig.
Sieben der insgesamt 16 Landesparlamente haben bislang dem Staatsvertrag zur Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zugestimmt, so die Funkkorrespondenz. Dabei handelt es sich um die hamburgische Bürgerschaft, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Hamburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedet worden.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von den Ministerpräsidenten Mitte Dezember 2010 unterzeichnet. Nun liegt er in den Landtagen. In Sachsen-Anhalt hat sich seit Dezember 2010 politisch nicht viel verändert. Nach der Landtagswahl vom 20. März 2011 gibt es weiterhin eine CDU-SPD-Koalition. Die CDU stellt weiterhin den Ministerpräsidenten. Doch dieser ist neu im Amt. Liegt es daran, dass Reiner Haseloff zuvor Wirtschaftsminister war, dass die Regierung nun noch Änderungen am Rundfunkbeitrag fordert und durchsetzen will? So heißt es im Koalitionsvertrag (Seite 63):
„Zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören aber auch die Transparenz seiner Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Programme. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Im Kreise der Länder setzen sie sich dafür ein, dass für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden.“