Der Justiziar des Südwestrundfunks, Hermann Eicher, stellte am Montag in Mainz dar, was die GEZ in Zukunft tun und lassen werden. So wird die GEZ ab 1. Januar 2013 als Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio firmieren. Bei neuen Forderungen werde man „nur bis zum 1. Januar 2013“ zurückgehen. Laut RPonline wies Hermann Eicher darauf hin, dass Schwarzseher keine Rückforderungen fürchten müssen.
Die Rundfunkanstalten der ARD würden im Streit um den Rundfunkbeitrag für ostdeutsche Lauben einlenken, berichtet der Nordkurier. Die Zweitgebühr für diese Anwesen würde noch nicht ab 1. Januar 2013 fällig werden. „Der federführende Südwestrundfunk (SWR) habe für alle Rundfunkanstalten nun verbindlich und eindeutig mitgeteilt, dass bei der Gebührenerhebung große und kleine Lauben gleichgestellt und von den Abgaben befreit werden.“ Dies teilte dem Nordkurier der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker, am Freitag mit.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.
Bisher mussten Hostels und Jugendunterkünfte keine Rundfunkgebühr für die Räume bezahlen, in denen sie keine Radio. Bzw. Fernseher aufgestellt hatten. Dies ändert sich mit dem neuen Modell. Nach diesem Rundfunkbeitragsmodell zahlt man für die Übernachtungs-Räume, in denen Rundfunk empfangen werden kann und dies unabhängig davon, ob in diesen Rundfunkgeräte vorhanden sind. Bezahlt wird nach dem neuen Modell für Räume, in denen „typischerweise Rundfunknutzung stattfindet“. Während jedoch die Belastung für die Hotels (von 50 bzw. 75% der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 5,99 Euro)sinkt, wird diese für Übernachtungsräume ohne Fernseher in Hostels und Jugendunterkünften (5,99 Euro) erstmals fällig.
Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hält rechtliche Schritte gegen die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für chancenlos. Das erklärte er gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Damit begibt er sich auf medienpolitisches Glatteis.