Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hatte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gesagt: „Ich mache mir Sorgen um den Sender. Kaum eine Instanz in diesem Sender ist intakt.“ Doch wie kommt er zu diesem Urteil? Verlorene Ecuador-Anleihe (2000), Mohren-Skandal (2005), geldwerte Buchverluste bei den Anleihen während des Börsencrashs (2008), Kinderkanal-Skandal (2009) – und jetzt Udo Fohts Geschäftsgebahren, das dem privater Sender entlehnt ist. Es gibt nur einen aktuellen Fall. Welche Instanzen Johannes Beermann? Den Intendanten, die Geschäftsführung, die interne Revision oder auch den Rundfunk- und Verwaltungsrat?
Seit 1997 gibt es im Fernsehen den Kinderkanal. Seit Anfang der 90ert Jahre betreiben einzelne ARD-Anstalten Jugendwellen. Doch ein öffentlich-rechtliches Kinderradio gibt es bis heute nicht. Dabei werden Hörgewohnheiten schon in der Kindheit geprägt. Sicher, es gibt auf einzelnen ARD-Wellen Fenster für ein Kinderprogramm. Der WDR hat Anfang des Jahres die Verbreitung seines Kinderradioversuchsprojekts auf der digitalen Mittelwelle eingestellt, da es zu wenig Hörerinnen und Hörer hatte. (Allerdings gibt es auch nicht viele, die die digitale Mittelwelle empfangen können.) Einzelne Sender bieten auch im Internet einen entsprechenden Stream, in dem einzelne Sendungen zusammengestellt sind. Doch das ist zu wenig.
Sie monieren laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass die GEZ mit den Gebührenbeauftragten der Sender ab 1. Januar 2013 heimlich personenbezogene Daten erheben darf – auch bei nicht-öffentlichen Stellen wie Arbeitgebern, Inkassounternehmen und Versicherungen.
„Ziel des rund 30-köpfigen Gremiums, dem Vertreter aus Politik und Medien angehören, ist es, die zentralen medienpolitischen Fragestellungen von der Umsetzung des neuen Rundfunkgebühren-Modells über eine Reform des Medienkonzentrationsrechts bis zum Leistungsschutzrecht für Verlage aktiv zu begleiten“, heißt es bei der CDU. Vorsitzender des Gremiums ist seit Frühjahr 2010 der CDU-Fraktionsvorsitzende im schleswig-holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher.
Am Dienstag hatte ich darüber berichtet, wie weh die Strafe von 15.000 Euro für einen Programmverstoß RTL tun und festgestellt:
RTL erzielte 2010 Werbeeinahmen von 2,69 Milliarden Euro Werbeeinnahmen und damit knapp 17 Prozent mehr als im Vorjahr. RTL nimmt also an einem Tag im Schnitt 7,36 Mio. Euro ein, in einer Stunde 307.000 Euro und in einer Minute 5.000 Euro. Die kommerziellen Sender dürfen in der Stunde 12 Minuten Werbung bringen. 15.000 Euro nicht einmal 0,0006 Prozent der Bruttowerbeeinnahmen. Weiterlesen