Laut dem genehmigten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 plane der SWR für das Jahr 2012 mit Erträgen von 1,14 Milliarden Euro, was einer Erhöhung von 1 Million Euro entspricht. Die Aufwendungen sind mit 1,17 Milliarden Euro um 40 Millionen Euro höher angesetzt als im Vorjahr. Weiterlesen
Acht Zeitungsverlage haben gegen die ARD-„Tagesschau“-App geklagt. Dazu wird es dem Landgericht Köln im März 2012 eine zweite mündliche Verhandlung geben. Dies geht laut Funkkorrespondenz aus einem „Hinweisbeschluss“ hervor, in dem die zuständige Kammer den Parteien ihre vorläufige Rechtsauffassung mitteilt. Mehrere Formulierungen in der Klage wie etwa „hörfunk- und/oder fernsehähnlich“ seien zu unbestimmt. Sie seien ungeeignet, das beantragte Verbot zur Verbreitung der „Tagesschau“-App „hinreichend bestimmt zu umschreiben“.
In den letzten Wochen wurden die Geschäftsabläufe der Degeto durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und die WDR-Revision geprüft. Dabei wurden „gravierende organisatorische Mängel“ festgestellt. Bis zu 30 Millionen Euro zu viel soll der Geschäftsführer Hans-Wolfgang Jurgan verplant haben. Zudem habe er „seine Berichts- und Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat verletzt“. So mussten die ARD-Anstalten vor drei Wochen der Degeto als ihrer Film GmbH 23 Millionen Euro vorfinanzieren, um die Liquidität zu sichern. Weiterlesen
Vor fast genau einem Jahr, am 30. November 2010, verkündete die ARD ihr neues Programmschema für das ERSTE. „Im neuen Programmschema des Ersten, das die Intendantinnen und Intendanten in Berlin verabschiedeten, werden die Gesprächssendungen neu sortiert und klar strukturiert“, hieß es. Doch nun geht es nicht mehr um die klare Struktur. Jetzt geht es um die Quoten. Weiterlesen
Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen