In den letzten Wochen wurden die Geschäftsabläufe der Degeto durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und die WDR-Revision geprüft. Dabei wurden „gravierende organisatorische Mängel“ festgestellt. Bis zu 30 Millionen Euro zu viel soll der Geschäftsführer Hans-Wolfgang Jurgan verplant haben. Zudem habe er „seine Berichts- und Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat verletzt“. So mussten die ARD-Anstalten vor drei Wochen der Degeto als ihrer Film GmbH 23 Millionen Euro vorfinanzieren, um die Liquidität zu sichern. Weiterlesen
Mit diesem niederschmetternden Ergebnis hat keiner gerechnet. Magdeburger Volksstimme
Große Überraschung im vermeintlichen Abnickgremium. Spiegel.de
Im kommenden Jahr will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil darüber fällen, ob die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) verfassungsgemäß ist. Anlass für die Prüfung des ZDF-Staatsvertrags, der die Besetzung der beiden Gremien regelt, ist eine Klage der rheinland-pfälzischen Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der sogenannte Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Staatsvertrags ist seit Anfang 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 1 BvF 1/11).
Ex-Deutschlandradio-Intendant Ernst Elitz kritisierte schon vor einiger Zeit die Personalauswahl für die Leitung der öffentlich-rechtlichen Sender. Eins hätten alle Intendanten gemeinsam: „Sie kommen aus dem geschützten Biotop von ARD und ZDF. Weiter reicht die Vorstellungskraft der sie wählenden Gremien nicht. Seiteneinsteiger sind nicht erwünscht“, so Ernst Elitz in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau am 12. Juli 2011.
„In keiner anderen Branche hat man sich so darauf versteift, personell nur aus dem Eigenen zu schöpfen“, kritisiert Elitz: „Das Muster wurde nur aufgebrochen, als in München Merkels Regierungssprecher Ulrich Wilhelm an die Spitze des Bayerischen Rundfunks trat.“
„Korruption und Betrug sind in Politik und Wirtschaft keine Ausnahme, sondern die Regel. Deshalb ist die Auswahl eines Einzelnen willkürlich, da dieser ja in einer Gruppe agiert und sich deren Sitten anpaßt. Wir bestrafen ihn für etwas, das für ihn selbst nur ein konformes, artgerechtes Verhalten war“, stellt Alexander Dill auf Telepolis fest und führt weiter aus: