Zitiert: Millionengrab per Staatsvertrag – KEF setzt Länder unter Druck

Die KEF rüffelt in ihrem neuesten Bericht auch die Bundesländer. Durch detaillierte Vorgaben zu Standorten, insbesondere bei der ARD, würden Unwirtschaftlichkeiten im hohen Millionenbereich entstehen. Die zuständigen Länder werfen nun teilweise Nebelkerzen. […] Ein großer Punkt sind die verschiedenen Standorte der ARD,…

Zitiert: ARD und ZDF mit Verfassungsbeschwerde plötzlich chancenlos?

Die neuen KEF-Empfehlungen torpedieren die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die unterbliebene Beitragserhöhung […] Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden, ob ARD und ZDF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusteht oder ob die Bundesländer diese Erhöhung verweigern durften. Eine Entscheidung (Az.:…

Zitiert: Standortvorgaben treiben Rundfunkbeitrag nach oben

Die Kommission weist in ihrem Bericht auch darauf hin, dass es vor allem in den Staatsverträgen der ARD Vorgaben zu Standorten gebe, die den Rundfunkanstalten ein wirtschaftliches Arbeiten erschwerten. Mehr als ein Drittel der Standorte sei in den Staatsverträgen vorgeschrieben. Diese Vorgaben seien zum Beispiel beim MDR sehr „kleinteilig“ und verursachten hohe Kosten in Millionenhöhe, erklärte das KEF-Mitglied Kay Barthel.

Epd Medien, 20.02.2026 (online)

Zitiert: Ein öffentlich-rechtlicher Sender muss höchsten Qualitätsansprüchen genügen

Beitragszahler haben ein Anrecht darauf, den in ARD, ZDF und Co. berichteten Ereignissen zweifelsfrei Glauben zu schenken. Wenn also eine der renommiertesten Nachrichtensendungen des Landes, das „heute journal“, über Abschiebepraktiken in den USA berichtet, müssen die Fakten stimmen. Und wenn dennoch Fehler…

Zitiert: Bayern hält am Ziel der Beitragsstabilität fest

Nachdem 2025 keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die Länder wegen der Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags ergangen ist, wird es vermutlich 2026 zu einer Entscheidung kommen. Bayern hat hier deutlich gemacht, dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.

Florian Herrmann, medienpolitik.net, 08.01.2026 (online)