„Die Senderspitze ist neu, aber die Probleme sind die alten. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist erneut ins Visier der Rechnungshöfe der drei beteiligten Bundesländer geraten“, berichtete gestern die DNN.
Laut Leipziger Internetzeitung entschied das Arbeitsgericht Leipzig, dass die Kündigung des ehemaligen Chefredakteurs der Leipziger Volkszeitung (LVZ) unwirksam ist. Abgelehnt hat das Gericht jedoch den Antrag, welchem zufolge Hilder auf seinem alten Posten weiterbeschäftigt hätte werden müssen. Dies sei für die Zeitung nicht zumutbar.
„Durch eine offensichtlich rechtswidrige Vertragsklausel haben ARD und ZDF jahrzehntelang Verwertungserlöse beansprucht, die ihnen nie zustanden. Das ist die Konsequenz eines Urteils, mit dem das Landgericht Leipzig jetzt dem Mittdeutschen Rundfunk die weitere Verwendung der so genannten „VFF-Klausel“ untersagt. Geklagt hatte die AG Dokumentarfilm (AG DOK), die schon mehrfach durch Beschwerden beim Deutschen Patentamt und beim Bundesjustizministerium gegen die undemokratischen Entscheidungsstrukturen und gegen die ungerechte Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) vorgegangen ist. „Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden“, kommentierte AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel gestern das Leipziger Urteil. Zugleich kündigte er weitere Schritte an.“
In mitten des Sommerlochs lässt der MDR die Katze aus dem Sack: der „Thüringer Tatort“ wird von FFP new media Köln / München produziert. Als echte und positive Überraschung kann die Besetzung gewertet werden. Mit Alina Levshin („Kriegerin“), Friedrich Mücke („Friendship!“) und Benjamin Kramme („Was am Ende zählt“) wird ein Team auf Verbrecherjagd gehen, welches tatsächlich als innovativ angesehen werden kann und dem Anspruch auf Verjüngung gerecht wird.
Diesen deutet Martin Debes in der Thüringer Allgemeine so an: „So oder so – in der ARD gilt der Vorgang dennoch als Eklat.“ Für wen dies in der ARD gilt, bleibt er schuldig. Dabei führt er für alle anderen Aussagen „Zeugen“ an.