Jahrelang kämpfte MDR-Intendant Udo Reiter für einen ARD-Jugendkanal. Es sei naheliegend, neben dem KI.KA sowie den Jugendwellen im Radio ein „öffentlich-rechtliches junges Vollprogramm“ anzubieten. „Man kann nicht auf der einen Seite immer einen mangelhaften Informationsstand junger Leute und niedrige pädagogische Ansprüche mancher Privatprogramme beklagen und andererseits nichts dagegen tun.“ Am 23. Mai, einem Montag, legte Udo Reiter seine Forderung zu den Akten. Sie sei wünschenswert, aber nicht umsetzbar. Ein Jugendprogramm sei „alles in allem eine tolle Möglichkeit – es bleibt aber eine Illusion.“ Sowohl unter den Intendanten als auch in der Medienpolitik seien die Widerstände zu groß.
„Der MDR hat seinen Unterhaltungschef Udo Foht wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs suspendiert“, meldet welt.de schon kurz nach der Pressemitteilung des MDR. „Nach den Erkenntnissen des MDR hat der Unterhaltungschef offizielles Geschäftsbriefpapier für private Zwecke genutzt und Dritte zu Zahlungen veranlasst. Ob sich Udo Foht dadurch einen persönlichen Vorteil verschafft hat, ist noch unklar“, heißt es da.
Doch es muss wohl mehr dran sein. Schließlich hatte im Zusammenhang mit der Kika-Affäre führende Mitarbeiter, die gegen Dienstanweisungen selbst verstoßen bzw. diese nicht umgesetzt hatten, nur Ermahnungen bzw. Abmahnungen erhalten. Und dann wird einer der Geschäftspapier zweckentfremdet eingesetzt hat, suspendiert obwohl noch kein Schaden für den MDR festgestellt wurde?
Am Morgen der Urteilsverkündung wurde auf MDR Figaro der Chef des Grimme-Instituts, Uwe Kammann, zum Betrugsskandal beim Kinderkanal und den nötigen Konsequenzen interviewt. Und so fasste dann der MDR in seiner Berichterstattung das Urteil zusammen: „Wegen Millionbetrugs zum Schaden des Kinderkanals KI.KA ist ein ehemaliger Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Frank Riemann sagte am Dienstag in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv beschädigt. Der Staatsanwalt wies zugleich darauf hin, dass die Tat durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden sei.
Die Süddeutsche Zeitung hatte es letzte Woche vermeldet: Die Sächsische Staatsregierung hatte beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart eine gutachterliche Stellungnahme („Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen einer Ausschreibung des Amtes der Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks“) in Auftrag gegeben, ob der Posten des MDR-Intendanten ausgeschrieben werden muss bzw. darf.
„Danach sei eine Ausschreibung nicht nur unnötig, sondern beim MDR auch rechtlich problematisch: Hauptargument ist offenbar, dass Gremienrechte zu stark eingeschränkt werden könnten.“ So berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Die Mitteldeutsche Zeitung vermeldet auf ihrem Online-Portal, dass es zwischen Sachsen auf der einen und Sachsen-Anhalt sowie Thüringen auf der anderen Seite einen Dissens geben soll. Man beziehe sich bei dieser Aussage auf „gut informierte Kreise“. Wenn man den Artikel zusammenfasst, unterstützt Sachsen-Anhalt die Thüringer bei der Intendantenwahl und kann dafür den Verwaltungsdirektor „stellen“. So wolle die thüringer Seite Landesfunkhaus-Chef Werner Dieste zum Intendanten machen. Als Verwaltungsdirektor sei der derzeitige Leiter des sachsen-anhaltischen Landesrechnungshofes, Ralf Seibicke, im Gespräch. Dieses vertritt das Land Sachsen-Anhalt auch in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs.