ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.
Lange Jahre schien es so, dass der Kampf um den TV-Markt einer zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen ist. Es war der Kampf zweier unterschiedlicher Systeme: Die einen finanzierten sich über Werbeeinnahmen, die anderen über Gebühren. Es waren die werbefinanzierten… Weiterlesen
(1) Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden. Weiterlesen
Der Sieg der Schweizer Rechtspopulisten wäre ohne ihre Präsenz in den Talkshows des öffentlichen Fernsehens nicht denkbar gewesen. Doch wittern sie bis heute eine linke Unterwanderung der SRG. Linke und Kulturschaffende wiederum müssen ein TV-Programm verteidigen, das wie in einem Ferienprospekt stets lieber die ländliche als die urbane Schweiz abbildet. Migrantische Stimmen hört man dort kaum. Einen besseren Ruf genießt das Radio mit seinen anspruchsvollen Informations- und Kultursendungen. Weiterlesen
10 Milliarden Euro fließen jährlich in Deutschland in die Kultur. Mit dem Rundfunkbeitrag werden über 8 Milliarden Euro eingenommen, über 9 Milliarden Euro geben ARD, ZDF und Deutschlandradio jährlich aus. Doch Tagesschau und Tagesthemen, heute, heute journal und heute+ berichten kaum über das kulturelle Leben, es sei denn, ein millionenteures Gebäude wird eingeweiht oder ein großes, international bekanntes Festival findet statt.
Es gibt in Deutschland jährlich ungefähr 35 Millionen Besucherinnen und Besucher in 126.000 Theateraufführungen und 9.000 Konzerten. Es gibt rund 140 öffentlich getragene Theater, 220 Privatbühnen, 130 Opern-, Sinfonie- und Kammerorchester, 70 Festspiele, 150 Theater- und Spielstätten ohne festes Ensemble, 1100 Tournee- und Gastspielbühnen ohne festes Haus und eine unübersehbare Vielzahl freier Gruppen. Weiterlesen