Während seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 29. September in Brüssel sagte Günther Oettinger laut epdmedien (40/2014), dass er den Lamy-Bericht „uneingeschränkt“ unterstütze. In diesem Bericht wird ausgeführt, dass Rundfunkanstalten das 700-Megahertz-Band noch bis etwa 2020 für terrestrische Angebote nutzen dürfen. Weiterlesen
„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später… Weiterlesen
Kai-Hinrich Renner berichtet für das Handelsblatt, das deutsche Firmen einen neuen Anlauf machen, um eine große deutsche Online-Videoplattform als Konkurrenz zu Amazon und Netflix zu etablieren. Das in 2011 gemeinsam von ARD und ZDF angeschobene „Germany’s Gold“ war 2013 gescheitert, da das Bundeskartellamt zu erkennen gab, dass es ihm nicht zustimmen würde. „Die Wettbewerbshüter störte, dass sowohl die ARD als auch das ZDF, die eigentlich Wettbewerber seien, sich an der Plattform beteiligen wollten“ Weiterlesen
Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.“ Weiterlesen
Prof. Dr. Wolfgang Hagen von der Leuphana Universität Lüneburg berichtete beim Technischen Symposium der Medienanstalten „Best Effort oder Diskriminierung Wie geht Netzneutralität?“ am 23. September 2014 aus dem „Koordinierungsgremium Rundfunk und Telekommunikation“ (RUTE), dessen Mitglied im Auftrage Radio Bremens er von 1997 bis 2000 war.
„In diesem Gremium, das von Fritz Pleitgen geleitet wurde, ab 2000 dann von Fritz Raff, fanden die ersten grundlegenden Überlegungen statt, wie sich der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz gestalten müsse, und es gab dort tatsächlich für einige Monate eine heftige Diskussion um den Vorschlag, eine Art „ARD-VPN“ einzurichten. Weiterlesen