Der Fernsehdirektor des Bayrischen Rundfunks, Prof. Dr. Gerhard Fuchs, ist voll des Lobes. „Ohne Frage ist dem Regisseur Hans Steinbichler mit dem Polizeiruf ‚Denn sie wissen nicht, was sie tun‘ ein packender und außergewöhnlicher Film gelungen. Auch wie Matthias Brandt seine Rolle umsetzt, ist herausragend.“ Doch dieser „herausragende“ Film darf „aus Gründen des Jugendschutzes“ erst ab 22 Uhr gesendet werden, heißt es in einer Erklärung des Bayrischen Rundfunks. Der Fernsehdirektor folge damit der dringenden Empfehlung der Jugendschutzbeauftragten des BR, Dr. Sabine Mader. Diese hatte von einer Freigabe ab 12 Jahren abgeraten. „Es handelt sich um eine Entscheidung zum Schutz von Kindern. Ein späterer Sendetermin wird beidem gerecht, der Freiheit der Kunst und dem Jugendschutz.“ Doch zu einem späteren Sendetermin werden auch weniger Menschen den Film sehen. Schließlich haben – im Schnitt – zwischen 20.15 und 21.45 über 31 Mio. Menschen ihr Fernsehgerät eingeschaltet. Während es um 22 Uhr zumeist noch 30 Millionen Menschen sind, halbiert sich deren Zahl bis 23.30 Uhr auf ca. 15 Millionen. Sicher, „eine Verschiebung der Sendezeit ist keine Zensur“, wie Gerhard Fuchs feststellt. Doch es ist sicher, dass durch die spätere Sendezeit dieser Polizeiruf Sendezeit eine geringere gesellschaftliche Reichweite haben wird.
„Ich habe ein bisschen den Überblick verloren, wie viele ARD-Leute mich in den vergangenen Wochen angerufen haben, um mich zu fragen, ob ich nicht in ihren Sendungen erzählen möchte, wie schlimm die „Bild“-Zeitung ist. Der halbe WDR scheint mit der Recherche (oder jedenfalls: Akquise) beschäftigt zu sein … Hinzu kommen Anfragen aus dem Hauptstadtstudio und vom MDR“, berichtet Stefan Niggemeier.
„Hat die ARD eine Kampagne gegen die „Bild“-Zeitung vorbereitet, um einer drohenden Artikelserie gegen Gebührenverschwendung zu begegnen?“ fragt spiegel.de. „Der Sender bestreitet das – jetzt ist ein internes Papier öffentlich geworden, das die Vorwürfe stützt.“
Am Morgen der Urteilsverkündung wurde auf MDR Figaro der Chef des Grimme-Instituts, Uwe Kammann, zum Betrugsskandal beim Kinderkanal und den nötigen Konsequenzen interviewt. Und so fasste dann der MDR in seiner Berichterstattung das Urteil zusammen: „Wegen Millionbetrugs zum Schaden des Kinderkanals KI.KA ist ein ehemaliger Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Frank Riemann sagte am Dienstag in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv beschädigt. Der Staatsanwalt wies zugleich darauf hin, dass die Tat durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden sei.
Den Zeitungsverlegern geht es mit ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App darum, Druck auf die Medienpolitik zu machen und eine Reform der Mediengesetze in Deutschland anzuschieben. „Es geht um die künftige Architektur des Mediensystems, in dem die Zeitungsverlage sich als wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Unternehmen weiterentwickeln können“, zitiert spiegel.de den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, von der BDZV-Jahrespressekonferenz.
Die kostenlose „Tagesschau“-App nannte Wolff laut Hamburger Abendblatt ein „staatlich finanziertes Presseprodukt“. (Seit wann ist die ARD staatlich? Was ist an der APP Presse? Was wird auf der APP zusätzlich geboten, was es auch nicht schon auf tagesschau.de gibt?) Solche gebührenfinanzierten Gratis-Apps seien „die Killer für ein digitales Geschäftsmodell der Presse“. Bund und Länder müssten die „ungebremste Expansion“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stoppen.
Die ARD glaubt nicht daran, dass sich durch eine Satelliten-Grundverschlüsselung Lizenzkosten für den Erwerb von Übertragungsrechten für sportliche Großereignisse einsparen oder die Chancen auf den Zuschlag erhöhen lassen. Konkurrenten von ORF und SRG widersprechen.
Das Schweizer Fernsehen (SF) könne sich Programmeinkäufe im Bereich Film, Serie und Sport nur deshalb leisten, weil durch die Verschlüsselung und geographische Begrenzung die Lizenzen in einem „gerade noch finanzierbaren Bereich“ lägen, meldet digitalfernsehen.de.