Frank Werneke wandte sich auf einer Veranstaltung der Böll-Stiftung in Berlin „gegen die Vorstellung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ständigen Manipulationsversuchen der Politik ausgesetzt sei. Zwar gebe es Versuche von Lobbyisten, Einfluss zu nehmen.“
Und weiter heißt es in der Medienzeitschrift von ver.di: Die entscheidende Frage sei aber: „Gibt es Intendanten und Intendantinnen, gibt es Chefredaktionen und gibt es selbstbewusste Redaktionen, die diese Einflussnahme abwehren?“ Dies, so Werneke, finde in aller Regel statt. Der Eindruck, dass es einen „politisch durchverfilzten öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ gebe, sei jedenfalls ein „Zerrbild“. Mehr Transparenz im Sender – schön und gut, meinte Werneke. Es gebe aber „Dinge in den Gremien, die nicht in die Öffentlichkeit gehören“. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten befänden sich in einem harten Wettbewerb mit privaten Medienanbietern. Teile der Geschäftspolitik dürften „nicht vor der Zeit an die privaten Wettbewerber durchgespielt werden“.
Die die Parteien im Deutschlandradio bei der Besetzung des Programmdirektors mitmischten, darüber berichtete der Kölner Stadtanzeiger: „Statt sein Vorschlagsrecht für den Posten zu nutzen, erhielt Deutschlandradio-Intendant eine Liste von Leuten, die dem Verwaltungsrat zusagten.“ Und so habe der Intendant Willi Steul nicht seinen Favoriten benannt, sondern einen Vorschlag aus der Liste „aufgegriffen“. Dieser Vorschlag sei dann auch vom Verwaltungsrat am 22. Juni „einvernehmlich bestätigt“ worden.
Der Fernsehdirektor des Bayrischen Rundfunks, Prof. Dr. Gerhard Fuchs, ist voll des Lobes. „Ohne Frage ist dem Regisseur Hans Steinbichler mit dem Polizeiruf ‚Denn sie wissen nicht, was sie tun‘ ein packender und außergewöhnlicher Film gelungen. Auch wie Matthias Brandt seine Rolle umsetzt, ist herausragend.“ Doch dieser „herausragende“ Film darf „aus Gründen des Jugendschutzes“ erst ab 22 Uhr gesendet werden, heißt es in einer Erklärung des Bayrischen Rundfunks. Der Fernsehdirektor folge damit der dringenden Empfehlung der Jugendschutzbeauftragten des BR, Dr. Sabine Mader. Diese hatte von einer Freigabe ab 12 Jahren abgeraten. „Es handelt sich um eine Entscheidung zum Schutz von Kindern. Ein späterer Sendetermin wird beidem gerecht, der Freiheit der Kunst und dem Jugendschutz.“ Doch zu einem späteren Sendetermin werden auch weniger Menschen den Film sehen. Schließlich haben – im Schnitt – zwischen 20.15 und 21.45 über 31 Mio. Menschen ihr Fernsehgerät eingeschaltet. Während es um 22 Uhr zumeist noch 30 Millionen Menschen sind, halbiert sich deren Zahl bis 23.30 Uhr auf ca. 15 Millionen. Sicher, „eine Verschiebung der Sendezeit ist keine Zensur“, wie Gerhard Fuchs feststellt. Doch es ist sicher, dass durch die spätere Sendezeit dieser Polizeiruf Sendezeit eine geringere gesellschaftliche Reichweite haben wird.
„Ich habe ein bisschen den Überblick verloren, wie viele ARD-Leute mich in den vergangenen Wochen angerufen haben, um mich zu fragen, ob ich nicht in ihren Sendungen erzählen möchte, wie schlimm die „Bild“-Zeitung ist. Der halbe WDR scheint mit der Recherche (oder jedenfalls: Akquise) beschäftigt zu sein … Hinzu kommen Anfragen aus dem Hauptstadtstudio und vom MDR“, berichtet Stefan Niggemeier.
„Hat die ARD eine Kampagne gegen die „Bild“-Zeitung vorbereitet, um einer drohenden Artikelserie gegen Gebührenverschwendung zu begegnen?“ fragt spiegel.de. „Der Sender bestreitet das – jetzt ist ein internes Papier öffentlich geworden, das die Vorwürfe stützt.“
Am Morgen der Urteilsverkündung wurde auf MDR Figaro der Chef des Grimme-Instituts, Uwe Kammann, zum Betrugsskandal beim Kinderkanal und den nötigen Konsequenzen interviewt. Und so fasste dann der MDR in seiner Berichterstattung das Urteil zusammen: „Wegen Millionbetrugs zum Schaden des Kinderkanals KI.KA ist ein ehemaliger Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Frank Riemann sagte am Dienstag in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv beschädigt. Der Staatsanwalt wies zugleich darauf hin, dass die Tat durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden sei.