Martin Hoffmann: „Der 45 Millionen Euro teure Jugendfernsehkanal ist letztendlich nichts anderes als ein Vehikel, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, die für ein multimediales Jugendangebot der ARD gelten. Er soll vor allem die Möglichkeit schaffen, Inhalte ins Netz stellen zu dürfen, die ansonsten gar nicht produziert werden dürften. 45 Millionen Euro für einen Fernsehkanal (auch wenn er kein 24-Stunden-Kanal werden soll!) sind aber wohl definitiv zu wenig. Mit einer viel kleineren Summe könnte man online aber mal so richtig einen raushauen – was wiederum die Frage aufwirft, ob man nicht lieber die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sollte, als Geld für einen Fernsehsender zum Fenster hinauszuwerfen, den in Zeiten digitaler Mediennutzung niemand wirklich braucht.“
„Auch Tillich kämpft“, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung. Doch geht es ihm um den Rundfunkbeitrag? Oder ist dieser nur Mittel zum Zweck? Sachsens Ministerpräsident „will 2014 Wahlen gewinnen, und kaum etwas ist populärer als die Empörung über die Rundfunkkosten.“ Und sie stellt fest: „Zeit und Ort, an dem die Neuigkeit verkündet wurde, sind kein Zufall: Zwei Wochen bevor die Gebührenrechner von der KEF es bekannt geben würden, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ließ Ministerpräsident Stanislaw Tillich, CDU, am Dienstag in Dresden die Nachricht fallen, fast beiläufig. Tillich wusste, dass sie wirken würde. Vielleicht hat er sich auch überlegt, wie einer dasteht, der so etwas in Aussicht stellt: eine allgemeine Kostensenkung von bis zu einem Euro des verhassten Rundfunkbeitrags.“
Dieter Leder: „Die Medienpolitiker in den Staatskanzleien hingegen, die mal einen Jugendkanal wollen und mal wieder nicht, sollten sich endlich auf eine sinnvolle Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigen. Eine solche Strategie müsste Antworten finden auf Fragen, wie es denn… Weiterlesen
„Der ARD-/ZDF-Jugendkanal will mit dem Zuschauer auf Augenhöhe kommunizieren, sieht ihn aber noch nicht als Lieferanten für Inhalte, so wie es im Netz längst üblich ist. Konsequenter und dringend benötigt wäre eine Art öffentlich-rechtliches Youtube, eine Plattform, auf der die Kids ihre Inhalte selbst einstellen können. Dort wären sie vor Willkür internationaler Konzerne sicher. Urheberrechtsfragen und Ansprüche von Verwertungsgesellschaften könnten abgefedert, auch eine redaktionelle Betreuung könnte geboten werden, die auf jugendgerecht aufbereitete News und Ähnliches verweist.“ (Tim Renner im Tagesspiegel, 16.11.2013) Weiterlesen
Das Oberlandesgericht Köln verhandelte die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App in der zweiten Instanz. „Wie Richter Hubertus Nolte in der rund 90-minütigen Verhandlung am OLG ausführte, seien in diesem Fall aber die Fragen nach Textlastigkeit, Presseähnlichkeit und (Nicht-)Sendungsbezogenheit höchstwahrscheinlich von nachrangiger Bedeutung und damit nicht entscheidend“, berichtet die Funkkorrespondenz (46/2013). „Vielmehr gehe es letztlich um das Verfahren der Genehmigung der „Tagesschau“-App und des Internetangebots tagesschau.de im Rahmen des Telemedienkonzepts der ARD. Grundsätzlich, darauf verwies Nolte, sei die „Tagesschau“-App lediglich ein anderer technischer Ausspielweg für die Inhalte des Basisangebots tagesschau.de. Weiterlesen